Kabinettsordre zum Bau der Festung Koblenz
„Ich habe beschlossen
1) die Stadt Koblenz zu befestigen und die Festung Ehrenbreitstein wieder herzustellen;
2) den Graben, Hauptwall und Glacis von Köln in Stand setzen;
3) das Fort Blücher (bei Wesel) vollenden und die nöthigen Außenwerke auf dem linken Rheinufer anlegen;
4) Minden wieder herstellen; und
5) einen gedeckten Weg und die nöthigen Außenwerke bei Erfurt anlegen zu lassen,
und setze demgemäß hierdurch fest, dass alle diese Werke nur von Erde ausgeführt werden, sämmtliche Arbeiten durch Soldaten geschehen (so lange es die kriegerischen Verhältnisse erlauben), und diese für jede Tagearbeit, wie sie nach dem Ingenieurgrundsätzen feststeht, eine Zulage von 4 Groschen, oder wo es zweckmäßiger ist, ganz oder zum Theil von Lebensmitteln erhalten, und dass, wenn diese Arbeiten nicht von Soldaten geschehen können, sie zur Kostenersparniß durch gezwungene von lange gestellte Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Ich trage Ihnen auf, zur Ausführung dieser Bestimmung sogleich die nöthigen Verabredungen mit einander zu treffen, und haben Sie, Finanzminister v. Bülow, dem Kriegsminister v. Boyen vorläufig die Summe von 300,000 Thalern zur Disposition zu stellen, damit die Arbeiten angefangen werden können, was augenblicklich geschehen muß.
Wien, den 11. März 1815 gez. Friedrich Wilhelm.“
Quelle: Geschichte des Ingenieurcorps und der Pionier in Preußen | Udo von Bonin